UNO Kinderrechtskonvention

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Um für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen, wurde 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) verabschiedet. Dieses internationale Übereinkommen richtet sich nach vier Grundprinzipien: Nicht-Diskriminierung, Wohl des Kindes, Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie die Anhörung von Kindern. Die Kinderrechtskonvention wurde von allen Ländern der Welt ausser der USA und Somalia ratifiziert. Damit gewinnen die Belange und Interessen der Kinder an Verbindlichkeit. Regierungen und Politiker/innen sind durch die Kinderrechtskonvention gefordert, ihre Zusage einzulösen.

Die Schweiz hat diese Konvention 1997 unterzeichnet. Damit haben sich Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Rechte der Kinder zu beachten und ihre Umsetzung zu überwachen.

Das KinderKraftWerk hat zum Ziel, die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in der deutschsprachigen Schweiz zu fördern.

 
 

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